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Legale Steuerverringerung Auch wenn ab dem Jahr 2009 die Abgeltungssteuer 25% (plus Solidaritätszuschlag plus ggfls. Kirchensteuer) aller Erträge auffrisst - ein legales Schlupfloch hat der deutsche Gesetzgeber seinen abgabengeplagten Bürgern gelassen: Die guten alten Lebens- und Rentenversicherungen. Denn mit diesen können die vermögensreduzierenden Vorwegabzüge vollständig vermieden werden.
Kurz die Systematik: Die Abgeltungssteuer nimmt jedes Jahr 25% der erwirtschafteten Zinsen und Dividenden weg. Sobald ein Kursgewinn (z.B. bei Aktien oder Aktienfonds) realisiert wurde, wird auch dieser mit 25% belastet. Die Folge: Durch die ständigen Vorwegabzüge jedes Jahr steht im darauffolgenden Jahr weniger Kapitalzuwachs zur Verfügung, der sich verzinsen kann. Der so wichtige Zinseszinseffekt wird dadurch erheblich verringert und am Ende ist das Kapital lange nicht so gewachsen, wie es möglich gewesen wäre!
Wird das Geld aber im Rahmen einer Lebensversicherung (z.B. einer Fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung) angelegt, dann gibt es überhaupt keine Steuer-Vorwegabzüge, solange das Geld noch in der Police drin ist. So kann sich der Zinseszinseffekt viel deutlicher bemerkbar machen und das Kapital wächst merklich stärker. Anders als bei Direktanlagen lösen Umschichtungen von Anlagen hier also keinerlei Steuerpflicht aus - gerade für aktive Anleger ein nicht zu unterschätzender Vorteil!
Erst bei Herausnahme des Geldes aus der Police wird eine Steuer fällig, nämlich auf den Ertrag (das ist die Differenz von Auszahlungen abzüglich Einzahlungen) - aber nur auf die Hälfte! Denn eine Hälfte des Ertrags bleibt vollständig steuerfrei. Die andere Hälfte muß mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das aber ist praktisch immer günstiger als die Abgeltungssteuer! Voraussetzung ist lediglich eine Mindestvertragsdauer von 12 Jahren und das Erreichen von Alter 62 Jahren.
Kosten Natürlich sind auch die Kosten zu berücksichtigen - wobei auch diese nicht so erheblich ins Gewicht fallen wie man denken mag. Unterstellt, man zahlt pro Fondswechsel normalerweise reguläre Ausgabeaufschläge, dann kommt eine Versicherungspolice mit Investmentfondsanlage meist schon nach 2 Fondswechseln billiger - denn innerhalb der Police fallen keinerlei Ausgabeaufschläge an.
Nachteil herkömmlicher Policen vermeiden Doch Vorsicht, herkömmliche Policen für diesen Zweck haben einen riesengroßen Nachteil: Sie werden auf einen Schlag fällig! Das heißt, das Guthaben wird oft zu einem bestimmten Termin auf einmal ausgezahlt.
Nehmen wir einfach mal an, daß eine Police von EUR 200.000 ausgezahlt wird, von denen EUR 100.000 Ertrag sind. Die Hälfte davon, also EUR 50.000 ist steuerfrei, aber die andere Hälfte muß versteuert werden. Nun führen EUR 50.000 Einkommen pro Jahr zu einem erheblichen Steuersatz - ganz schlimm aber wird es, wenn man in diesem Jahr auch noch regulär arbeitet und Einkommen bezieht! Die Folge: Das zu versteuernde Einkommen "explodiert" geradezu und die Steuersätze gehen an die 47% (incl. Soli und Kirchensteuer). Je nach Höhe des Gesamteinkommens muß dann nahezu die Hälfte des Geldes als Steuern abgeführt werden!
Der eigentliche Vorteil der Lebensversicherungslösung wird gerade so ad absurdum geführt.
Vorteil “Methusalemkonzept” Wirklich interessant wird das Modell deshalb erst dann, wenn die Versicherung nicht zu einem bestimmten Datum fällig wird, sondern lebenslang auf Abruf zur Verfügung steht. Dafür steht das Konzept "Methusalempolice". Damit ist eine hochflexible Versicherungslösung gemeint, die möglichst alle Vorteile kombiniert und die steuerlichen Nachteile der Einmalauszahlung vermeidet - ohne deshalb zwangsweise eine Rente nutzen zu müssen! Auszahlungen aus der Police in Form von Teilkündigungen sind dort jederzeit möglich - und zwar ganz nach dem jeweiligen Bedarf.
Im Grunde muß man sich das jetzt wie ein Anlagekonto bei einer Bank vorstellen, auf dem die Gelder liegen und über die immer frei verfügt werden kann. Einziger echter Unterschied: Es sind nur Auszahlungen möglich ab dem Beginn der Verfügungsphase, keine Einzahlungen mehr.
Die Police selbst besteht solange man lebt und noch Kapital darin vorhanden ist. Ist das Kapital irgendwann einmal vollständig ausgezahlt, endet der Vertrag. Stirbt man vorher, fällt das Geld an den im Vorfeld selbst bestimmten Begünstigten im Todesfall.
Der ganz große Vorteil liegt nun in der steuerlichen Komponente: Die Steuer auf den Ertrag gemäß Halbeinkünfteverfahren ist nur auf jeden einzelnen Auszahlungsbetrag zu zahlen! Werden die Entnahmen also entsprechend gering und nur nach dem tatsächlichen Bedarf gewählt, ist die zusätzliche Steuerlast gering und die Progression wird weitgehend vermieden.
Es ist also eigentlich ganz einfach, eine laufende Besteuerung seines Kapitals und die Vorwegabzüge zu vermeiden - eben mit dem Konzept “Methusalempolice”.
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