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Seit dem Jahr 2009 gilt für alle Geldanlagen die sogenannte “Abgeltungssteuer” - also ein pauschaler Abzug in Höhe von 25% (plus 5,5% Solidaritätszuschlag plus ggfls. Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge. Darunter fallen dann auch Kursgewinne, so daß es für seit dem Jahr 2009 anzulegende Gelder praktisch keinerlei steuerfreie Möglichkeiten mehr gibt. Die Frage ist somit dann nicht mehr die Steuervermeidung, sondern die Steuerreduzierung.
Und genau das ist einer der großen Vorteile des Konzeptes “Methusalempolice”: Statt der Abgeltungssteuer auf den vollen Kapitalertrag fällt hiermit lebenslang nur der persönliche Steuersatz auf die Hälfte der Kapitalerträge an - die andere Hälfte bleibt komplett steuerfrei. Damit bietet es erhebliche Vorteile für den Anleger - sowohl für Einmalanlagen als auch für regelmäßige Sparbeiträge!
Zum besseren Verständnis erläutern wir Ihnen das Konzept gerne näher und stellen Ihnen auch die steuerlichen Grundlagen ausführlich dar. Weiterhin haben wir drei Produktvarianten aus dem noch gar nicht so breiten Angebot des Marktes für “Methusalempolicen” herausgesucht, die unseres Erachtens Ihnen als Anleger möglichst umfangreiche Vorteile bieten und dabei auch eine wirklich faire Kostenstruktur haben. Herausragend kostengünstig ist dabei die Variante “Ertrag”, besonders leistungsstark die “Classic”-Einzelpolice und unerreicht flexibel das “Generationen”-Produkt, mit dem hochinteressante erbschaftliche Gestaltungen möglich sind. Individuelle Angebote arbeiten wir Ihnen dazu gerne aus.
Haben Sie trotz aller Informationen noch Fragen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!
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