Methusalempolicen - die intelligente und steueroptimierte Anlagealternative zum Fondsdepot
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TÜV-Siegel Thomas Adolph

Geschäftsführer Thomas Adolph

 

Die Methusalempolice als Generationenvertrag

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Wer die erheblichen steuerlichen Vorteile des “Methusalem-Modells” nicht nur für sich selbst, sondern auch zusätzlich für weitere Personen und sogar Generationen wie Kinder und Enkelkinder nutzen möchte, für den ist die Methusalempolice als “Generationenvertrag” ideal geeignet.

Es handelt sich dabei um eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit besonders attraktiver Fondsauswahl bis zum maximalen Endalter 85 Jahre der letzten noch lebenden Versicherten Person.Dabei werden die Gelder in eine große Auswahl erstklassiger Investmentfonds unterschiedlicher Fondsgesellschaften angelegt.
Versichert werden können bis zu sechs Personen gleichzeitig. Der Vertrag endet erst mit dem Tod aller Versicherten Personen oder mit Alter 99 der letzten lebenden Person (sogenannter “Letztversterbendenvertrag”)!

Als Besonderheit stehen dabei neben aktiv gemanagten Fonds auch ein spezielles Garantiemodell sowie interessante Strategiedepots zur Verfügung, so daß Sie auch Garantien ganz nach individueller Zusammenstellung integrieren können.

Die Kosten dieses Produktes sind im Verhältnis zu “normalen” Fondspolicen eher günstig. In der Verfügungsphase nach dem Ende der Beitragszahlung bzw. der Mindestlaufzeit wird nur noch eine jährliche Vertragsgebühr von EUR 18,- pauschal berechnet. Damit sind dann aber auch alle Fondswechsel ohne Ausgabeaufschläge oder sonstige Gebühren mit abgegolten!

 Die Letzt-
 versterbendenpolice:

Bei diesem Modell sind mehrere Personen die "Versicherte Person" (VP). Der Versicherungsfall tritt dadurch erst dann ein, wenn auch die letzte Versicherte Person verstorben ist. So lassen sich generationen- übergreifende Policen gestalten.

Der Vorteil davon liegt auf der Hand: Werden z.B. sowohl der Versicherungsnehmer (VN) als auch z.B. sein Sohn und sein Enkel im Vertrag berücksichtigt, so ist ein solcher Vertrag über Generationen übertragbar: Zunächst verschenkt oder vererbt der eigentliche Versicherungsnehmer den Vertrag seinem Sohn. Dieser wird nun neuer VN und führt den Vertrag unverändet weiter. Eine Abgeltungssteuer fällt jetzt im Weiteren genauso wenig an wie neue Vertragseinrichtungskosten!

Nun entnimmt der neue VN entweder Gelder oder überträgt den Vertrag wiederum weiter an seinen Sohn, also den Enkel des ursprünglichen Versicherungsnehmers. Auch hierbei werden wiederum erheblich Steuern gespart.

Der Vertrag kann mit allen Vorteilen und unter Konservierung des alten vorteilhafteren Steuerrechts in Bezug auf Lebensversicherungen über Generationen weitergeführt werden.

 

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Wichtige Eckdaten des “Methusalem Generationenvertrages”:

Verfügbare Einzelfonds:

164 Fonds
Es handelt sich um Fonds der folgenden Investmentgesellschaften:
 - Aberdeen
 - Alliance Bernstein
 - AmericanExpress
 - AmpegaGerling
 - Ariqon
 - Axa
 - Axxion
 - BlackRock Merrill Lynch
 - BNP Paribas
 - C-Quadrat
 - Carmignac
 - Constantia Privatbank
 - Credit Suisse
 - DJE (Dr. Jens Erhardt)
 - DWS
 - Erste Sparinvest
 - Fidelity
 - Franklin Templeton
 - Hauck & Aufhäuser
 - HSBC
 - Invesco
 - JPMorgan
 - Julius Meinl Invest
 - LRI Invest (Ethna-Fonds)
 - M&G
 - MK Luxinvest
 - Morgan Stanley
 - Pictet
 - Pioneer
 - Raiffeisen
 - Sarasin
 - Schroders
 - State Street
 - Thames River
 - Threadneedle
 - Veritas
 - Vontobel

Die detaillierte Fondsliste übermitteln wir Ihnen gerne zusammen mit einem individuellen Angebot.

Garantiefonds:

ja, spezielles Garantieportfolio

Gemanagte Strategien:

ja, acht verschiedene Strategiedepots,
gemanagt von unterschiedlichen Verwaltern

Anzahl gleichzeitig nutzbarer Fonds:

10 Stück (mind. 1% vom Beitrag)

Ausgabeaufschläge:

generell keine,
allerdings monatliche “all inclusive”- Gebühr bei Einzelfondsauswahl von 0,02% pro Monat (entspricht 0,24% pro Jahr) vom Depotwert der entsprechenden Investmentfonds

Fondswechsel:

Shift (vorhandenes Guthaben in andere Fonds):
12x pro Jahr kostenfrei möglich
Switch (Beiträge in andere Fonds ansparen):
12x pro Jahr kostenfrei möglich

Rente statt Kapital:

ja, auf Wunsch

Kapitalentnahme:

Ab Alter 62 Jahre
Es können jederzeit Beträge beliebig entnommen werden, solange mindestens EUR 1.000,- im Vertrag verbleiben.

Sicherheit:

Fondsanlagen (und in diesen liegt ja das Geld) sind Sondervermögen und werden daher von einer eventuellen Pleite der Versicherung nicht berührt.

Besonderheit:

Es können bis zu sechs Personen in einem Vertrag integriert werden Damit ist es möglich, den Vertrag sogar über mehrere Generationen zu übertragen!

Hinweis:
Den Namen der Versicherungsgesellschaft dürfen wir aus Wettbewerbsgründen hier nicht nennen. Zusammen mit einem individuellen Angebot erhalten Sie natürlich alle Informationen im Detail.

Ausschließlich maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vorab zusammen mit einem individuellen Angebot zur Verfügung stellen!
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Dezember 2011 / Januar 2012

 

 

 

 

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